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Teilräumliche Planungen

Teilräumliche Planungen beziehen sich auf abgegrenzte Gebiete innerhalb von Städten und Gemeinden (u.a. Quartiere oder Stadtteile) und ergänzen die großräumigen Planungen bzw. lassen sich aus ihnen ableiten. Die Planungen auf der Gebiets- oder Quartiersebene sind stark auf die konkreten städtebaulichen Strukturen und unterschiedlichen Gegebenheiten im Gebiet ausgerichtet. Je nach Ausrichtung der erforderlichen Planung (z.B. in den unterschiedlichen Städtebauförderungsprogrammen) liegen die inhaltlichen Schwerpunkte z.B. im Bereich der städtebaulichen Entwicklung zur Stärkung der Altstädte, Stadt- und Stadtteilzentren, der Behebung städtebaulicher Missstände, der Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge oder der Weiterentwicklung von Wohngebieten.

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